Feuerwehrpläne dienen Einsatzkräfte der Feuerwehr als Informationsquelle und Orientierung an der einsatzstelle. Sie enthalten Objektbezogene Informationen und Planwerke über das Gebäude.
Vorgeschrieben sind Feuerwehrpläne für Sonderbauten, Objekte mit einer Brandmeldeanlage oder als gesonderte Auflage der Brandschutzdienststelle.
Die Pläne sind nach aktueller Norm zu erstellen und alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen.
Erstellen des Feuerwehrplans nach DIN und Ausführungsbestimmungen der Brandschutzbehörde
Kontakt zur Brandschutzbehörde zur Freigabe der Pläne
Ausdruck auf wasserfestem Papier in geforderter Ausfertigung
Neuerstellung und Revision
Erstellen der Gebäudegrundrisse oder Bereitstellung durch Auftraggeber
Datenaufnahme vor Ort
Ergänzen der Pläne mit Pikogrammen, Hinweisen, Kennzeichnungen
Erstellen des schriftlichen Teils
Flucht- und Rettungswegpläne müssen nach Arbeitsstättenrichtlinie, in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden aushängen. Sie dienen der einfachen und schnellen Orientierung und Übersicht und vermitteln Informationen zur Brandschutzeinrichtungen (Alarmierungseinrichtungen, Feuerlöscher), Fluchtwegen, Notausgängen, Erste-Hilfe Ausrüstung und dem Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.
Die Pläne sind nach aktueller Norm zu erstellen und alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen.
Erstellen der Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN und ASR
Ausdruck und Austausch vor Ort bzw. Montage mit passendem Rahmen
Neuerstellung und Revision
Erstellen der Gebäudegrundrisse oder Bereitstellung durch Auftraggeber
Datenaufnahme vor Ort
Ergänzen der Pläne mit Pikogrammen
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall. Des weiteren sind Maßnahmen zur Brandverhütung definiert.
Sie besteht aus drei Teilen und gliedert sich wie folgt auf:
Teil A - für alle Personen, welche sich in einem Gebäude aufhalten
Teil B - für alle Personen, welche sich langfristig oder regelmäßig im Gebäude aufhalten
Teil C - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Erstellen der Brandschutzordnung nach DIN in Absprache mit dem Auftraggeber
Ausdruck und Aushang Teil A
Unterweisung der Mitarbeiter in den Teilen B und C
Neuerstellung und Revision
Durchsprache der gewünschten Inhalten und Maßnahmen, welche einzuhalten sind, für Teil B
Erstellung der Aufgabenbeschreibungen für Teil C
Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber
Feuerwehrlaufkarten sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage und geben der Feuerwehr Auskunft über die ausgelöste Meldegruppe. Sie zeigen den schnellsten Weg vom Feuerwehrinformationszentrum zu der ausgelösten Meldegruppe.
Feuerwehrlaufkarten müssen immer aktuell im Feuerwehrinformationszentrum vorgehalten werden.
Erstellen von Feuerwehrlaufkarten nach DIN und Ausführungsbestimmungen der Brandschutzbehörde
Freigabe durch Auftraggeber und Brandschutzbehörde
Ausdruck auf wasserfestem Papier und Austausch vor Ort
Neuerstellung und Revision
Erstellen der Gebäudegrundrisse oder Bereitstellung durch Auftraggeber
Datenaufnahme vor Ort
Ergänzen der Pläne mit Layout, Laufwegen und Melderarten
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